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Private Krankenversicherung in Hamburg

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Bei der privaten Krankenversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, bei der die Kosten bei Krankheit oder im Falle eines Unfalls von einem privaten Unternehmen abgedeckt werden.

Man unterscheidet drei Arten der privaten Krankenversicherung. Bei der Vollversicherung werden die gesamten Kosten, die durch Krankheit anfallen, gezahlt. Bei der Teilversicherung wird nur ein vorher bestimmter Betrag der anfallenden Krankenkosten von der Krankenkasse beglichen. Durch die Zusatzversicherung werden zusätzliche Risiken, wie z.B. Auslandskrankenversicherung, abgesichert.

Gründsätzlich können sich drei Arten von Personen privat krankenversichern lassen. Der Arbeitnehmer, der das dritte Jahr in Folge ein höheres Brutto-Einkommen pro Monat hat, als die Pflichtversicherung vorsieht, hat die Möglichkeit dazu.

Freiberufler und Selbstständige haben, unabhängig vom Einkommen, ebenfalls die Chance dazu. Auch für Beamte macht die private Versicherung Sinn, da sie bei gesetzlichen Krankenversicherungen keine staatliche Beihilfe bekommen.

Insgesamt bieten die privaten Krankenversicherungen mehr Leistungen als die gesetzlichen an. Verallgemeinert lässt sich festhalten, dass privat Versicherte eine bevorzugte Behandlung bei Zahnärzten und Allgemeinmedizinern genießen.




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